Umsetzung ASiG / DGUV V2

Die Unfallverhütungsvorschrift DGUV V2 konkretisiert das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG). Sie schreibt bestimmte Einsatzzeiten für Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit pro Beschäftigten pro Jahr als Summenwert vor. Aus dieser Grundbetreuung erhält der Betriebsarzt einen Anteil von mindestens 20% (nicht weniger als 0,2 Std. pro Jahr und Beschäftigtem). Hinzu kommt die betriebsspezifische Betreuung, deren Einsatzzeit sich am tatsächlichen Bedarf orientiert.

Die Grundbetreuung umfasst u.a. folgende Aufgabenfelder:

  • Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung (Beurteilung der Arbeitsbedingungen)
  • Unterstützung bei Maßnahmen der Arbeitsgestaltung (z.B. Ergonomie)
  • Unterstützung bei der Schaffung einer geeigneten Organi­sation und Integra­tion in die Führungs­tätigkeit (Gesundheitsmanagement)
  • Untersuchung nach Ereignissen
  • Allgemeine Beratung von Arbeitgebern und Führungskräften, betrieblichen Interessenvertretungen, Beschäftigten
  • Erstellung von Dokumen­tationen, Erfüllung von Meldepflichten
  • Mitwirken in betrieblichen Besprechungen
  • Betriebsspezifischer Teil der Betreuung
  • Der Bedarf wird vom Unternehmer ermittelt, wobei die nachfolgend aufgeführten Aufgabenfelder sowie Auslöse- und Aufwandskriterien berücksichtigt werden. Die Aufgabenfelder sind:
  • Regelmäßig vorliegende betriebsspezifische Unfall- und Gesundheitsgefahren, Erfordernisse zur menschengerechten Arbeitsgestaltung
  • Betriebliche Veränderungen in den Arbeitsbedingungen und in der Organisation
  • Externe Entwicklung mit spezifischem Einfluss auf die betriebliche Situation
  • Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
  • Betriebliche Gesundheitsförderung, Aktionen, Programme und Maßnahmen

Weiterführende Informationen zu ASiG und DGUV V2 finden Sie hier:

Arbeitssicherheitsgesetz
DGUV-Vorschrift
Eingliederungsmanagement

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